Die Ukraine hat vor dem Weltgerichtshof schwere Anschuldigungen gegen Russland erhoben: Moskau würde seinen Angriffskrieg unter dem Vorwand führen, einen Völkermord zu verhindern. Die Konvention würde so “zynisch missbraucht”. [mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13