Sammelklage gegen Starbucks: Mango-Limonade ohne Mango

Kunden stehen in einer Starbucks-Filiale. Links ein Plakat mit Abbildungen von aromatisiertem Kaffee und einem Drehständer mit Kaffeebohnen. | picture-alliance / dpa

Muss in einer Mango-Limonade auch tatsächlich die bezeichnete Frucht enthalten sein? Diese Frage soll nun gerichtlich geklärt werden. Die Kaffeehaus-Kette Starbucks konnte eine entsprechende Sammelklage nicht abwenden.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13