Für Geflüchtete aus der Ukraine gelten in der EU besondere Regelungen. Noch in diesem Monat sollen die Mitgliedsstaaten entscheiden, ob der Schutzstatus erneut verlängert wird. Bundesinnenministerin Faeser spricht sich dafür aus.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13