Immobilienkäufer wollen wissen, welche Kosten auf sie zukommen. Doch wie weit gehen die Aufklärungspflichten der Verkäufer? Dazu hat der BGH jetzt ein Urteil gefällt.[mehr]
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13