Webhoster, die darauf ausgerichtet sind, Straftaten über ihre Server zu ermöglichen, machen sich strafbar. Auch, wenn sie nicht an den konkreten Taten beteiligt sind. Das hat der BGH nun bestätigt. Von K. Schwartz.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13