Arbeitsgericht: Fristlose Kündigung nach Hetze in Whatsapp-Chat rechtens

Das Logo von WhatsApp | REUTERS

Wie vertraulich ist die Kommunikation in privaten WhatsApp-Gruppen? Beleidigungen und Hetze gegen Arbeitskollegen und Vorgesetzte können den Job kosten, wenn die Chats öffentlich werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13