Aus Russland darf kein Gas, kein Öl, keine Kohle mehr eingeführt werden. Uran allerdings schon. Ohne russisches Uran könnten viele Atomkraftwerke in der EU nicht weiterbetrieben werden. Von Helga Schmidt. mehr
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13