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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Die Türkei kann einen diplomatischen Erfolg verbuchen. Bundeskanzler Scholz begrüßt den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen den russischen Präsidenten Putin. Nachrichten im Überblick.
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