Lange Haftstrafen für Regierungskritikerinnen in Belarus

Zwei leitende Mitarbeiterinnen des unabhängigen Nachrichtenportals tut.by wurden zu zwölf Jahren Straflager verurteilt.

Zur Quelle wechseln

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13