Weitere juristische Schlappe für die AfD: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte ein Urteil, wonach die AfD ein in der Spendenaffäre um Fraktionschefin Weidel verhängtes Bußgeld von 396.000 Euro zahlen muss. mehr
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13