Elf Stunden Ruhe täglich stehen Arbeitnehmern zu – dies gilt auch vor oder nach freien Tagen. Der Europäische Gerichtshof stellte außerdem klar, dass die tägliche Ruhezeit nicht Teil der wöchentlichen Ruhezeit ist, sondern es sich um zwei autonome Rechte handelt. mehr
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13