Grün, nicht grau: Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg gestattet niedersächsischen Behörden, Schottergärten beseitigen zu lassen. Bei Kiesbeeten handele es sich nicht um Grünflächen im Sinne der Bauordnung.
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Niedersachsen: Behörden dürfen Beseitigung von Schottergärten anordnen
19. Januar 2023